Handwerkerparkausweis
Ortsansässige und auswärtige Handwerksbetriebe können ab 12. März 2026 einen Handwerkerparkausweis bei der Universitätsstadt Tübingen beantragen. Er berechtigt zum Parken im gesamten Landkreis Tübingen zur Ausübung der aktuellen Tätigkeit des Handwerksbetriebs an der Arbeitsstelle vor Ort.
Voraussetzung:
Der Handwerkerparkausweis gilt für den ausgewählten Zeitraum (ein Monat oder ein Jahr) und berechtigt zum Parken im Stadt- bzw. Gemeindegebiet in allen Städten und Gemeinden im gesamten Landkreis Tübingen.
Der Parkausweis gilt an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.
In den Städten Tübingen und Rottenburg gibt es Ausnahmen: In Tübingen gilt der Handwerkerparkausweis nicht in der Haaggasse, in der Neuen Straße, in der Hafengasse und in der Fußgängerzone. In Rottenburg gilt der Handwerkerparkausweis nicht in der Fußgängerzone. Für das Parken in diesen Bereichen ist weiterhin eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Ablauf:
Den Handwerkerparkausweis können Sie ab 12. März 2026 bei der Stadtverwaltung Tübingen und bei der Stadtverwaltung Rottenburg online beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag bei der Stadt, in der Sie Ihren ersten Einsatzort haben.
Unterlagen:
Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Mitgliedsbescheinigung der IHK oder eine Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung
- Kfz-Kennzeichen
Kosten:
Ein Handwerkerparkausweis kann für ein Fahrzeug bzw. ein Kennzeichen beantragt werden. Die Kosten belaufen sich pro Kennzeichen auf 15 Euro pro Monat oder 50 Euro pro Jahr. Bei Änderungen am Handwerkerparkausweis wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben.
Sonstiges:
Nach der Antragstellung und der digitalen Bezahlung erhalten Sie einen QR-Code. Bitte drucken Sie diesen aus und bringen ihn an dem dafür vorgesehenen Fahrzeug gut sichtbar an der Windschutzscheibe (Frontscheibe) an. Über den QR-Code erfolgt die Kontrolle durch die jeweiligen Ordnungsdienste in den Städten und Gemeinden vor Ort.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bis fünf Werktage.