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Parkausweis für Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen

Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen können bei der Stadt einen (kennzeichenungebundenen) Parkausweis für bestimmte Bereiche des Stadtgebiets beantragen. Der Parkausweis dient ausschließlich der Ausübung beruflicher oder institutioneller Tätigkeiten und ist nicht für private Zwecke vorgesehen.

Voraussetzung:

Einen Parkausweis für Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen können beantragen:

  • Gewerbetreibende mit Sitz oder Tätigkeit im Stadtgebiet
  • Institutionen und Einrichtungen, wie zum Beispiel eingetragene Vereine

Privatpersonen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Unterlagen:

Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis beizufügen:

  • Gewerbeauszug oder
  • Vereinsregisterauszug (bei Vereinen und Institutionen)

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

  • Gültigkeitsdauer: sechs Monate
  • Gebühr: 300 Euro pro Parkausweis

Sonstiges:

Geltungsbereich

  • Der Parkausweis gilt ausschließlich für das im Antrag angegebene Gebiet.
  • Die Parkberechtigung ist auf die Tarifzone 3 beschränkt.

Nutzungshinweise

  • Jeder Parkausweis ist nur für ein einzelnes Fahrzeug gültig.
  • Eine gleichzeitige Nutzung eines Parkausweises für mehrere Fahrzeuge ist nicht zulässig.
  • Für weitere Fahrzeuge ist jeweils ein separater Antrag erforderlich.

Bearbeitungsdauer:

  • Die Antragsfrist beträgt mindestens fünf Werktage.
  • Das Antragsdatum kann vom Beginn der Gültigkeit abweichen, da die Zustellung per Post erfolgt.
  • Nach erfolgreicher Bezahlung wird der Parkausweis postalisch zugesandt.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung die Bearbeitungszeit sowie den Postversand. Der Parkausweis darf erst ab dem aufgedruckten Gültigkeitsbeginn verwendet werden.

Zuständig: