Plakatierung an Großwerbetafeln an Ortseingängen
Für Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung können an vier Standorten Großwerbetafeln mit einer Größe von maximal 2,50 mal 3 Meter aufgestellt werden:
- B 28 von Unterjesingen kommend/ beim Handwerkerpark
- L 370 von Rottenburg kommend beim Bahnbetriebswerk
- B 28 von Reutlingen kommend an der Einmündung der B 27
- Auffahrt der L 370 zur B 28 von Rottenburg kommend
Außer an Großwerbetafeln können Sie nach der entsprechenden Erlaubnis Ihre Plakate auch an Laternenmasten oder Litfaßsäulen und Anschlagstafeln anbringen.
Ablauf:
Den Antrag für die Großwerbetafeln richten Sie bitte formlos an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag Sondernutzungserlaubnis Plakatierung
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung