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Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

(Tief-)Baumaßnahmen oder auch Belagsarbeiten im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

  • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
  • der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Je nach Lage der Baustelle, dem dortigen Verkehrsaufkommen und den vorhandenen Verkehrsregelungen sind weitere Maßnahmen zu treffen.

Dies können Umleitungen, Verlegungen von Bushaltestellen, Sicherungsmaßnahmen für den Fußgängerverkehr, Änderungen der Verkehrszeichen, der Fahrtrichtung oder der Lichtzeichenanlage sein. Hierzu ist daher die Vorlage eines Planes mit Einzeichnung der benötigten Flächen, der vorhandenen und der geplanten vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen notwendig. Dieser wird von den jeweils betroffenen, beteiligten Stellen begutachtet und nach eventuell abzustimmenden Änderungen genehmigt.

Ablauf:

Sie müssen bei der Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen/ Sondernutzungserlaubnis stellen. Dieser Antrag muss online gestellt werden.

Die Fachabteilung erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung auf Widerruf oder zeitlich begrenzt. Sie kann die verkehrsrechtliche Anordnung mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Für die Aufstellung der ggfs. angeordneten Verkehrszeichen und Absperrmaterialien ist der Antragsteller selbst verantwortlich.

Unterlagen:

  • vollständiger Antrag
    Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
    RSA steht für "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen".
    Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Verspätet eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Anträge können ggf. nicht oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden.

Kosten:

Für die Bearbeitung einer verkehrsrechtlichen Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben.


Für jede weitere angefangene Woche wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • §6a Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Robert Gallas
Telefon 07071 204-2615
E-Mail robert.gallas@tuebingen.de
Ioanna Voulgaraki
Telefon 07071 204-2430
E-Mail ioanna.voulgaraki@tuebingen.de
Anna-Lena Krause
Telefon 07071 204-2614
E-Mail anna-lena.krause@tuebingen.de
Sandra Sindek
Telefon 07071 204-2306
E-Mail sandra.sindek@tuebingen.de