Verkehrsrechtliche Anordnung im vereinfachten Verfahren (Jahresbau)
Für Arbeiten wie zum Beispiel Störungsbeseitigungen oder auch Kanalsanierungsarbeiten innerhalb des Stadtgebiets und der Stadtteile kann in Absprache mit der Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten ein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an eine der untengenannten Ansprechpersonen.
