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Verpachtung von unbebauten Grundstücken

Die Universitätsstadt Tübingen vermarktet, vermietet, verpachtet und überlässt unbebaute Grundstücke an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Verbände. Bei den Verpachtungen handelt es sich in der Hauptsache um Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen in Tübingen.

Ablauf:

Interessentinnen und Interessenten wenden sich mit ihrer Anfrage an die Fachabteilung Liegenschaften.

Kosten:

Pachtzinsen für gärtnerisch genutzte Grundstücke:

  • Bis 300 m² 50 Euro pro Jahr (Mindestpacht)
  • Darüber hinaus je angefangene 100 m² 15 Euro pro Jahr
  • Bei Arrondierung von Hausgrundstücken wird die doppelte Pachtsumme erhoben.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Simone Hoch
Telefon 07071 204-1623
E-Mail simone.hoch@tuebingen.de
Zuständigkeit: Sachgebietsleitung, Erbbaurechte/Reklamewesen
Ilva Schlottke-Kopf
Telefon 07071 204-1741
E-Mail ilva.schlottke-kopf@tuebingen.de
Zuständigkeit: Erbbaurechtsverträge und Ausübung von Vorkaufsrechten im gesamten Stadtgebiet; Grundstücksgeschäfte, Gestattungen und Dienstbarkeiten in den Stadtteilen Lustnau, Südstadt, Nordstadt, Derendingen, Weststadt und Stadtmitte
Johannes Schleh
Telefon 07071 204-1323
E-Mail johannes.schleh@tuebingen.de
Zuständigkeit: Fischereipachtangelegenheiten, Ausübung von Vorkaufsrechten im gesamten Stadtgebiet, Grundstücksgeschäfte, Gestattungen und Dienstbarkeiten in den Stadtteilen Bebenhausen, Bühl, Hirschau, Unterjesingen, Kilchberg, Weilheim und Pfrondorf
Aliihsan Cifci
Telefon 07071 204-1522
E-Mail aliihsan.cifci@tuebingen.de
Zuständigkeit: Pacht-, Miet-, Gestattungsverträge für Grundstücke mit landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder gewerblicher Nutzung, Stellplatzmietverträge, Gestattungen auf unbebauten Grundstücken, Betreuung nicht verpachteter Flächen