Zahlungserleichterung und Zahlungsaufschub
Festgesetzte Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. In Ausnahmefällen kommt eine spätere (Teil)-Zahlung in Betracht.
Die Stadtkasse setzt die Gebühren und Kosten der Mahnung und Beitreibung fest und berechnet die entsprechenden Nebenforderungen wie Zinsen und Säumniszuschläge und ist in diesem Rahmen auch für die Stundung, Niederschlagung und Erlass dieser Forderungen zuständig.
In Ausnahmefällen (beispielsweise finanzielle unerwartete Notlagen oder plötzliche Arbeitslosigkeit) können Sie bei der Stadtkasse einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. In diesem Falle sind die vereinbarten Raten pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Regina Gedecke
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07071 204-1421
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Sönmez Kaplan
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Susanne Schuster
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07071 204-1455
E-Mail
susanne.schuster
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Birka Finck
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07071 204-1457
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birka.finck
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsbeamtin
Maximilian Hämmerle
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07071 204-1424
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maximilian.haemmerle
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Jennifer Wolfframm
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07071 204-1416
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jennifer.wolfframm
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Iris Bauer
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07071 204-1437
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iris.bauer
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Sandra Shala
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07071 204-1426
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sandra.shala
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsbeamtin
Friederike Wild
Telefon
07071 204-1427
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friederike.wild
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Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Luisa Dettmer
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07071 204-1436
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luisa.dettmer
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Vollstreckungsinnendienst