Zahlungserleichterung und Zahlungsaufschub
Festgesetzte Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. In Ausnahmefällen kommt eine spätere (Teil)-Zahlung in Betracht.
Die Stadtkasse setzt die Gebühren und Kosten der Mahnung und Beitreibung fest und berechnet die entsprechenden Nebenforderungen wie Zinsen und Säumniszuschläge und ist in diesem Rahmen auch für die Stundung, Niederschlagung und Erlass dieser Forderungen zuständig.
In Ausnahmefällen (beispielsweise finanzielle unerwartete Notlagen oder plötzliche Arbeitslosigkeit) können Sie bei der Stadtkasse einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. In diesem Falle sind die vereinbarten Raten pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Stefan Banzhaf
Telefon
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stefan.banzhaftuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Sönmez Kaplan
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soenmez.kaplantuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsbeamter
Susanne Schuster
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07071 204-1455
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Vollstreckungsinnendienst
Maximilian Hämmerle
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07071 204-1424
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maximilian.haemmerletuebingen.de
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Vollstreckungsinnendienst
Larissa Knapp
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07071 204-1416
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larissa.knapptuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Friederike Wild
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07071 204-1427
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friederike.wildtuebingen.de
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Vollstreckungsinnendienst
Luisa Fait
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07071 204-1436
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luisa.faittuebingen.de
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Vollstreckungsinnendienst
Simone Schlotterbeck
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07071 204-1421
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simone.schlotterbecktuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst