Direkt zum Inhalt

Denkmalschutz, Stadt- und Ortsbildpflege

Ziel der Denkmal-, Stadt- und Ortsbildpflege ist die Erhaltung, authentische und behutsame Weiterentwicklung sowie sinnvolle Nutzung von Gebäuden. Geschützt sind über das einzelne Haus hinaus aber auch Ensembles (Gesamtanlagen). Die Altstadt und auch Bebenhausen sind denkmalgeschützte Gesamtanlagen.

Kulturdenkmale bilden darin zusammen mit der besonders erhaltenswerten Bausubstanz sowie Straßen, Flüssen und Plätzen eine Gesamtanlage von bedeutendem historischen und baukulturellem Wert. Denkmalwerte Gebäude und Gesamtanlagen werden nach dem Landesdenkmalrecht gesichert. Die Erhaltung und Entwicklung erfolgt grundsätzlich denkmalverträglich. Zusätzlich regeln Gestaltungssatzungen und Leitfäden Proportionen, Materialien, Farben, Dachformen und Werbeanlagen – in der Altstadt ebenso wie in den Teilorten. Erhaltenswerte Bausubstanz erfährt innerhalb von Orts- und Stadtbildsatzungen über die Erhaltungssatzungen einen Schutz, damit das Authentische der Orte nicht verloren geht. Energetische Sanierungen und Barrierefreiheit werden mit fachlicher Beratung so geplant, dass Substanz und Erscheinungsbild gleichfalls berücksichtigt werden können. Eine frühzeitige Abstimmung der geplanten Maßnahmen und die Beratung zu Fördermöglichkeiten und Erleichterungen im GEG (Gebäudeenergiegesetz) wird empfohlen.

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie in der städtischen Bauverwaltung bei der fachlichen Denkmalpflege unter denkmalpflege@tuebingen.de und beim Baurecht baurecht@tuebingen.de.