Erbbaurecht
Die Universitätsstadt Tübingen hat insgesamt rund 200 Erbbaurechte vergeben – sowohl für Wohnzwecke, gewerbliche Nutzung als auch für Kirchen und Vereine. Das Erbbaurecht gewährt dem Erbbauberechtigten ein grundstücksgleiches Recht, das ihm die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht.
Im Wesentlichen handelt es sich beim Erbbaurecht um das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Die Formel lautet daher: Recht am Grundstück verbunden mit dem Eigentum am Bauwerk.
Während der gesamten Laufzeit des Erbbaurechts gibt der Grundstückseigentümer das Nutzungsrecht an den Erbbauberechtigten ab. Das Erbbaurecht kann mit Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten belastet werden.
Ein wesentlicher Unterschied zum Grundstückskauf ist, dass die Erbbauberechtigten den Grundstückspreis nicht aufbringen müssen, sondern stattdessen regelmäßig Erbbauzinsen bezahlen.
Aktueller Hinweis:
Zurzeit sind keine neuen Erbbaurechte zum Erwerb verfügbar. Für Anfragen zu bestehenden Erbbaurechtsverträgen oder weitere Informationen können Sie sich gerne an die folgende E-Mail-Adresse wenden: liegenschaften
tuebingen.de