Fristen Hauptvergabe 2027
Die Anmeldefrist für die Teilnahme am Hauptvergabeverfahren ist der 31. Januar 2027. Bis zu diesem Datum müssen die Anmeldung und alle notwendigen Nachweisformulare vollständig bei der ZAK vorliegen.
Im Hauptvergabeverfahren werden Anmeldungen berücksichtigt, die sich auf einen Betreuungsbeginn bis Ende März 2028 beziehen. Für die angemeldeten Kinder muss ein Rechtsanspruch für diesen Zeitraum bestehen. Das bedeutet, das Kind muss bis Ende Februar für einen Krippenplatz mindestens ein Jahr und für einen Kindergartenplatz mindestens drei Jahre alt sein. Kinder, die dieses Alter erst im März erreichen, können nicht teilnehmen.
Hauptvergabeverfahren für Kindergartenplätze (Ü3)
- 1. bis 4. März 2027: Erstes Matchingverfahren der Ü3 Kindergartenplätze
- 5. bis 8. März 2027: Versand der Platzzuteilungen und Informationen an Familien ohne Platzzuteilung
- 22. März 2027: Rückmeldefrist Annahme/Ablehnung der Plätze
- 5. April 2027: Anmeldefrist 2. Vergaberunde Ü3 Kindergartenplätze: Bis zu diesem Datum können Anmeldungen verändert oder neue Anmeldungen vorgenommen werden.
- 26. bis 29. April 2027: Zweites Matchingverfahren der Ü3 Kindergartenplätze.
- 30. April und 3. Mai 2027: Versand der Platzzuteilungen und Informationen an Familien ohne Platzzuteilung.
- 18. Mai 2027: Rückmeldefrist Annahmen/Ablehnung der Plätze
Hauptvergabeverfahren für Krippenplätze (U3)
- 16. bis 19. März 2027: Erstes Matchingverfahren U3 Krippenplätze
- 22. bis 23. März 2027: Versand der Platzzuteilungen und Information der Eltern ohne Zuteilung
- 6. April 2027: Rückmeldefrist Annahme /Ablehnung der Plätze
- 20. April 2027: Anmeldefrist zweite Vergaberunde der U3 Krippenplätze: Bis zu diesem Datum können Anmeldungen verändert oder neue Anmeldungen vorgenommen werden.
- 11. bis 14. Mai 2027: Zweites Matchingverfahren der U3 Krippenplätze
- 14. Mai 2027: Versand der Platzzuteilungen und Information der Eltern ohne Zuteilung
- 4. Juni 2027: Rückmeldefrist Annahme /Ablehnung der Plätze
Ende der Hauptvergaberunde 2027
Familien, die keine Zuteilung erhalten haben, können sich an die ZAK wenden und um ein Alternativangebot bitten.