Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, muss der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Tübingen genutzt werden (verfügbar unter www.mietspiegel-tuebingen.de).
Angabe zur Miethöhe von privaten Anbietern haben keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.
Auch nach Sanierung bleibt das ursprüngliche Baujahr des Hauses einzutragen. Entsprechende Zuschläge für Sanierungen werden als solche explizit abgefragt und ausgewiesen.
Wenn die Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann diese rechtswidrig zu hoch sein. Wir empfehlen, dass Sie sich informieren, ob die Mietpreisbremse greift oder ein Verdacht auf Mietpreisüberhöhung (nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz) vorliegt.