Direkt zum Inhalt

Gleichstellung

Die Stadt fördert die Chancengleichheit der Geschlechter im Bewusstsein ihrer vielfältigen Lebenssituationen. Die Stabstelle Gleichstellung und Integration entwickelt kommunale Strategien zum Abbau geschlechterbezogene Diskriminierungen, damit soll das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichberechtigung umgesetzt werden. Sie beteiligt sich innerhalb der Verwaltung an gleichstellungsrelevanten Entscheidungen. Und sie fördert und vernetzt Strukturen, Vereine und Initiativen in Tübingen, die zu einem demokratischen, geschlechtergerechten Miteinander beitragen.

Grundlagen der städtischen gleichstellungspolitischen Arbeit sind:

  • die Dienstvereinbarung zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung (Chancengleichheitsplan)
  • der Tübinger Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene
  • das Konzept für den Arbeitsschwerpunkt „Queere Chancengleichheit“