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Hausgeburt dem Standesamt melden

Wird ein Kind zu Hause geboren, muss dies dem Standesamt mündlich gemeldet werden. Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
  • Jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (aber nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind) 

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Ablauf:

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten die Eltern des Kindes Geburtsbescheinigungen vom Standesamt. Geburtsbescheinigungen werden einmalig für religiöse Zwecke und für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft gebührenfrei ausgestellt. Jeweils eine weitere Geburtsbescheinigung erhalten Sie für die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld. Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Geburtsurkunden beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kann kostenpflichtig beim Standesamt erworben werden.

Unterlagen:

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen und müssen die aktuelle Namensführung enthalten. 

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)

Zusätzlich:

1. Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind 

  • Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Eltern oder
  • beglaubigte Abschrift des Eheregisters bzw. des fortgeführten Familienbuchs mit Hinweisen (erhältlich beim Heiratsstandesamt). In diesem Fall entfällt die Vorlage der Geburtsurkunden oder
  • Stammbuch der Familie mit den oben aufgeführten Urkunden

2. Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind

Mutter war noch nie verheiratet:

  • Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts) 

Mutter war bereits verheiratet:

  • Beglaubigte Abschrift des Eheregisters beziehungsweise des fortgeführten Familienbuchs der Vorehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Heiratsstandesamt) oder
  • Eheurkunde und Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bzw.Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes

Vaterschaftsanerkennung liegt bereits vor:

  • Zusätzlich Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters

Vaterschaftsanerkennung liegt noch nicht vor:

  • Diese kann bei jedem Standesamt oder Jugendamt erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Gemeinsame Sorgeerklärung liegt bereits vor:

  • Zusätzlich Sorgeerklärung

Statt Geburtsurkunden können auch beglaubigte Ausdrucke/ Abschriften aus dem Geburtenregister vorgelegt werden.

 

3. Hinweise für ausländische Staatsangehörige

Zusätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepässe beider Eltern

Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde:

  • Internationale Heiratsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche

Alle ausländischen Urlunden müssen von einem in Deutschland zugelassenen und vereidigten Urkundenübersetzer ins Deutsche übersetzt sein. Ein Verzeichnis über anerkannte Dolmetscher und Übersetzer erhalten Sie bei jedem Standesamt oder unter www.olg-stuttgart.de

Vorzulegen sind das Original und die Übersetzung. Das Standesamt informiert Sie, ob ausländische Urkunden moch mit einer Überbeglaubigung zu versehen sind.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

  • Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden- bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
  • Stehen Vornamen und gegebenenfalls der Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachgemeldet werden. Informationen dazu finden Sie unter "Namensgebung nach der Geburt"

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Susanne Krauß
Telefon 07071 204-1430
E-Mail neugeborene@tuebingen.de
Monika Willbold
Telefon 07071 204-1736
E-Mail neugeborene@tuebingen.de
Alexandra Olujić
Telefon 07071 204-1534
E-Mail neugeborene@tuebingen.de