Kurzzusammenfassung der Ergebnisse
Der Fachtag wurde mit einem Grußwort durch Oberbürgermeister Boris Palmer und einen szenischen Impuls von der Wilden Bühne aus Stuttgart eröffnet und von der Gleichstellungsbeauftragten, Mihriban Şahin, moderiert.
Den inhaltlichen Auftakt bildete ein Vortrag von Vertreterinnen des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das seit November 2022 von der Bundesregierung mit dem unabhängigen Monitoring der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland beauftragt ist. Anne Daetz und Lilly Hickisch führten in aktuelle Zahlen, Daten und Herausforderungen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Vertieft wurde das Thema in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Schwerpunkten der Istanbul-Konvention:
- Flucht und Migration
- Umgang und Sorgerecht
- Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Schutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Prävention: Bewusstseinsbildung
- Beratungs- und Unterstützungsangebote
- Gewaltbetroffene Männer
In den Arbeitsgruppen wurde eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchgeführt. Ziel war es, auf dieser Grundlage Bedarfe zu ermitteln und konkrete Handlungsempfehlungen für Tübingen und den Landkreis zu entwickeln.
Zusammenfassend wurde in allen Arbeitsgruppen deutlich, dass sich strukturelle Defizite zeigen. Die bestehenden Plätze in Schutz- und Beratungseinrichtungen erfüllen die quantitativen und qualitativen Anforderungen der Istanbul-Konvention bei Weitem nicht. Über alle sieben Arbeitsgruppen hinweg zeigte sich ein übereinstimmendes Bild zentraler Handlungsbedarfe. Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit verlässlicher Strukturen und einer auskömmlichen Finanzierung, um Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Präventionsarbeit bedarfsgerecht ausbauen zu können.
In folgenden Bereichen besteht Handlungsbedarf:
- Verbindliche Mindeststandards für Schutz- und Unterstützungsangebote
- Ausbau und nachhaltige Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhausplätzen
- Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe, Justiz, Ausländerbehörden, Ordnungsämter, Gesundheitswesen und Beratungsstellen
- Standardisierte Aus- und Fortbildungsangebote für Fachkräfte und Schnittstellen
- Systematische Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Fachkräfte, zuständige Stellen, im Bildungsbereich und der Öffentlichkeit
- Berücksichtigung der Bedarfe besonders gefährdeter Gruppen, dazu zählen unter anderem geflüchtete Frauen, Kinder als eigenständige Gewaltbetroffene, Menschen mit Behinderungen, gewaltbetroffene Männer sowie TIN*-Personen
- Konsequenter Ausbau qualitätsgesicherter Täterarbeit, orientiert an den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG)
Gleichzeitig besteht weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Erreichbarkeit von Unterstützungsangeboten, etwa durch mehrsprachige und barrierefreie Informationen, mobile Angebote im ländlichen Raum sowie feste Ansprechpersonen in Behörden.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Entwicklung eines gemeinsamen, finanziell abgesicherten Gesamtkonzepts von Stadt und Landkreis erforderlich, welche eine verbindliche kommunale Umsetzungsstrategie mit klar definierten Maßnahmen und Zuständigkeiten enthält.