Fachtag Istanbul-Konvention 2025 Dokumentation
Fachtag Istanbul-Konvention: Umsetzung in die Praxis – Herausforderung und Chancen für Kommunen
November 2025
Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie wurde bereits 2011 von der Bundesregierung unterzeichnet und trat im Februar 2018 in Kraft. Dieses internationale Übereinkommen stellt seither geltendes Bundesrecht dar. Sie verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zu Prävention, Schutz der Betroffenen, effektiver Strafverfolgung und koordinierten staatlichen Maßnahmen auf allen Ebenen. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet Kommunen, ein bedarfsgerechtes, verlässliches Schutz- und Unterstützungssystem gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt bereitzustellen.
Am 25. November 2025 fand im Tübinger Rathaus anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen der Fachtag „Istanbul-Konvention: Umsetzung in die Praxis – Herausforderungen und Chancen für Kommunen“ statt. Er widmete sich auf lokaler Ebene der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes, das 2025 auf den Weg gebracht wurde. Rund 100 Fachkräfte aus Verwaltung, Justiz, Beratung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten, wie der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor Ort weiter verbessert werden kann. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Bedarfe von Frauen und ihren Kindern, aber auch von queeren Personen sowie von Gewalt betroffenen Männern. Die folgenden Punkte bündeln die wichtigsten inhaltlichen Ergebnisse.
Der Fachtag wurde in Kooperation mit dem Tübinger Interventionsprojekt häusliche und sexualisierte Gewalt (T.I.P.) veranstaltet.
Weitere Informationen
- Flyer Fachtag Istanbul-Konvention 2025
- Ergebnisdokumentation Fachtag Istanbul-Konvention (Link folgt in Kürze)