Sanierungsgebiete
Stadterneuerung ist eine der zentralen planerischen Aufgaben der Kommune und hat eine hohe Bedeutung für die Tübinger Stadtentwicklung. Sanierungsgebiete sind ein Teil der Stadterneuerung. Mit der Festlegung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff BauGB (Baugesetzbuch) sollen städtebauliche Missstände behoben werden. Die Finanzierung der Maßnahmen wird in der Regel durch Städtebaufördermittel von Land und Bund unterstützt. Mit der Unterstützung konnten seit den 80er Jahren wesentliche Projekte erfolgreich umgesetzt werden: Die Sanierung der historischen Tübinger Altstadt oder im Ortskern von Unterjesingen. In jüngster Vergangenheit waren es der östliche Altstadtrand und der Süden von Lustnau. Derzeit finden Maßnahmen in den Gebieten „Südliches Stadtzentrum“ und „Waldhäuser Ost“ statt.
Die Stadtsanierung zielt auf eine zukunftsgerechte Weiterentwicklung von Stadtquartieren ab, um die Lebens- und Wohnqualität zu verbessern, städtebauliche Missstände zu beheben, die lokale Wirtschaft zu stärken und die Zukunftsfähigkeit der Stadtquartiere zu sichern.