Gastronomie in der Altstadt
Die Gastronomie ist ein wichtiger Bestandteil der Tübinger Altstadt und eng mit dem Einzelhandel, dem Dienstleistungssektor und dem Thema Wohnen verknüpft. Grundlage ihrer Entwicklung ist der Bebauungsplan „Altstadtgebiet“ von 1989, der die bestehende Nutzungsmischung sichern soll und daher Neuansiedlungen sowie Erweiterungen von Gastronomiebetrieben grundsätzlich einschränkt.
Da der Einzelhandel zunehmend unter Druck steht und Mischkonzepte aus Handel und Gastronomie an Bedeutung gewinnen, werden bestehende Regelungen behutsam angepasst: Künftig können sogenannte Concept Stores aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie zugelassen werden, sofern der Einzelhandelsanteil prägend bleibt und der gastronomische Anteil untergeordnet ist.
Bestehende Betriebe können zudem begrenzte Flächenerweiterungen in unmittelbarer räumlicher Nähe mit der genehmigten Gastraumfläche umsetzen. Im Jahr 2025 wurden darüber hinaus in einem gesteuerten Verfahren neue Gaststättenoptionen für bislang nicht gastronomisch genutzte Flächen vergeben, um innovative, nachhaltige und städtebaulich verträgliche Konzepte zu fördern und die Angebotsvielfalt gezielt zu stärken. Ausgewählte Vorhaben befinden sich derzeit in der Umsetzung.
Auch die Außengastronomie wird im Hinblick auf aktuelle Anforderungen weiterentwickelt, etwa durch angepasste Regelungen zur Nutzung und Gestaltung, um sowohl die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu stärken als auch städtebauliche Belange angemessen zu berücksichtigen.
Zulassungspraxis für Gastronomie- und Mischbetriebe Altstadt: Vorlage 2025_22