Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil II
Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein innerstädtisches Wohngebiet geschaffen.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg" mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 2. Juli 2020 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 31. Juli 2020 abgeschlossen.
2. Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil II" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 30. September 2025 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 den Bebauungsplan „Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil II" und die örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 25. Oktober 2025, beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Südwestrundfunk / Matthias-Koch-Weg Teil II" ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 24. Dezember 2025 in Kraft getreten.