Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen gemischten Quartiers als Ersatz für die abgängige Siedlung unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 den Bebauungsplan „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße" in der Fassung vom 11. Oktober 2024 / 20. Januar 2025 sowie die textlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils in der Fassung vom 11. Oktober 2024 als Satzung beschlossen.
1. Aufstellungsbeschluss/Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ wurde am 25. Juli 2022 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist seit dem 5. März 2024 abgeschlossen.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 25. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 20. Juli 2024 abgeschlossen.
3. Beschluss über die erneute Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 23. Januar 2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ vom 11. Oktober 2024 / 20. Januar 2025 und den geänderten Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11. Oktober 2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die erneute Veröffentlichung der Entwürfe im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 29. März 2025 abgeschlossen.
4. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 den Bebauungsplan „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße" in der Fassung vom 11. Oktober 2024 / 20. Januar 2025 sowie die textlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils in der Fassung vom 11. Oktober 2024 als Satzung beschlossen.
4. Inkrafttreten
Folgt.