Marienburger Straße
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Baugebiet entstehen, das neben Baugruppen auch Raum für größere gemeinwohlorientierte Projekte bietet. Im Plangebiet sind rund 400 Wohnungen, ein Parkhaus sowie ein Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Tübingen geplant.
Verfahrensstand
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen.
1. Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung vom 26. Januar 2023 den
fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplan für das Baugebiet „Marienburger Straße“
beschlossen. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Verfahren in Form einer Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung beteiligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen.
- Öffentliche Bekanntmachung
- Geltungsbereich (Entwurf)
- Städtebauliches Konzept
- Erläuterungstext zur frühzeitigen Beteiligung
2. Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 10. April 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Marienburger Straße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen in der Sitzung am 8. Mai 2025 aufgrund von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), § 2 Abs. 1 BauGB und § 13 a BauGB, beschlossen, für den Bereich „Marienburger Straße“ einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. In selbiger Sitzung wurde die Ergänzung der geplanten Höhenbezugspunkte und die Festsetzung zum Ausschluss von Wohnnutzung zum Entwurf des Bebauungsplans vom 14. März 2025 sowie die Fortschreibung der Begründung beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen in der Sitzung am 8. Mai 2025 den ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes „Marienburger Straße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 8. Mai 2025 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Darüber hinaus wurde ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung findet von Montag, 12. Mai 2025 bis einschließlich Freitag, 13. Juni 2025, statt. Bitte beteiligen Sie sich per E-Mail unter stadtplanungtuebingen.de oder mit dem Online-Formular.
Beteiligungsunterlagen Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
2.1 Anlage 1: Entwurf zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan vom 08.05.2025
2.2 Anlage 2: Entwurf der textlichen Festsetzungen vom 08.05.2025
2.3 Anlage 3: Entwurf der Begründung vom 08.05.2025
3. Entwurf Bebauungsplan vom 08.05.2025 (Gesamtplan)
4.1 Anlage 1: Entwurf Geltungsbereich zum Bebauungsplan vom 14.03.2025
4.2 Anlage 2: Entwurf zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan vom 14.03.2025
4.3 Anlage 3: Entwurf textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan vom 14.03.2025
4.4 Anlage 4: Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan vom 14.03.2025
4.6 Anlage 6: Artenschutzfachbeitrag vom 27.11.2024
4.7 Anlage 7: Schalltechnische Untersuchung vom 13.03.2025
4.8 Anlage 7a: Untersuchung Lärmschutzvarianten mit Gegenüberstellung
4.9 Anlage 8: Verkehrsuntersuchung vom 10.01.2025
4.10 Anlage 9: Orientierende Schadstofferkundung vom 05.09.2024
4.11 Anlage 10: Versickerungsgutachten vom 05.09.2025
4.12 Anlage 11: Kampfmitteluntersuchung 27.06.2024
4.13 Anlage 12: Lokalklimatische Untersuchung vom 25.02.2025
5. Hinweise zum Datenschutz und DIN-Vorschriften
6. Weitere Informationen / Ansprechpartner
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.