Kfz-Stellplatzsatzung - Änderung
Mit der örtlichen Bauvorschrift über die Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Gebäude mit mindestens einer Wohnung (Kfz-Stellplatzsatzung) soll die nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg bestehende Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen eingeschränkt werden.
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die Verwaltung damit beauftragt, die Kfz-Stellplatzsatzung zu überarbeiten und das Satzungsänderungsverfahren einzuleiten.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 den Entwurf der Änderung der Kfz-Stellplatzsatzung gebilligt und nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 16. August 2025 abgeschlossen.
1. Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
2. Satzungsbeschluss
Folgt.
3. Inkrafttreten
Folgt.