Kfz-Stellplatzsatzung - Änderung
Mit der örtlichen Bauvorschrift über die Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Gebäude mit mindestens einer Wohnung (Kfz-Stellplatzsatzung) soll die nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg bestehende Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen eingeschränkt werden.
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die Verwaltung damit beauftragt, die Kfz-Stellplatzsatzung zu überarbeiten und das Satzungsänderungsverfahren einzuleiten.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 den Entwurf der Änderung der Kfz-Stellplatzsatzung gebilligt und nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung finden vom Freitag, 11. Juli 2025, bis einschließlich Freitag, 15. August 2025, statt. Bitte beteiligen Sie sich mit dem Online-Formular oder per E-Mail an stadtplanung@tuebingen.de.
1. Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Beteiligungsunterlagen Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
- Öffentliche Bekanntmachung
- Gemeinderatsvorlage 286/2024 - Einleitung des Verfahrens
- Gemeinderatsvorlage 28/2025 - Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
- Entwurf Geltungsbereich vom 2. April 2025
- Entwurf geänderte Satzung vom 2. April 2025
- Entwurf Begründung vom 2. April 2025
- Hinweise zum Datenschutz
- Weitere Informationen
2. Satzungsbeschluss
Folgt.
3. Inkrafttreten
Folgt.