Vöchtingstraße-Niethammerstraße-Hofmeisterstraße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Vöchtingstraße-Niethammerstraße-Hofmeisterstraße" sollen im baulichen Bestand und auf den dazu gehörigen, bisher unbebauten Flächen, Möglichkeiten zur Realisierung von Wohnungsbau, insbesondere auch des sozialen Wohnungsbaus, geschaffen werden. Das bestehende Planungsrecht und die Bebaubarkeit der Grundstücke werden hierdurch nicht verändert. Ziel ist die Mobilisierung von sozial gefördertem (bezahlbarem) Wohnraum zur Optimierung der Innenentwicklung bei neu geschaffener Wohnbaufläche.
Verfahrensstand
1. Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 14. November 2024 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung
Folgt.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.