Strütle / Weiher
Im Zuge der Baulandentwicklung wird am westlichen Ortsrand von Pfrondorf auf einer Fläche von rund 9,3 Hektar das größte Außenentwicklungsgebiet „Strütle/ Weiher" nach den Tübinger Grundsätzen entwickelt. Dabei werden Wohnraum für bis zu 750 Personen und Gewerbeflächen sowohl für eine Betriebserweiterung der vor Ort ansässigen Firma Brennenstuhl als auch für innovatives und kleinräumiges Gewerbe geschaffen.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 23. Juli 2019 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat den Grundsatzbeschluss zum Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs am 27. Juli 2020 gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 6. Oktober 2020 abgeschlossen.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Strütle/ Weiher" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit einer Änderung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 24. Oktober 2024 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erweitern.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 7. Dezember 2024 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 den Bebauungsplan „Strütle/ Weiher" und die örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 29. April 2025, beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Strütle/ Weiher" ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 6. August 2025 in Kraft getreten.