Marienburger Straße
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Baugebiet entstehen, das neben Baugruppen auch Raum für größere gemeinwohlorientierte Projekte bietet. Im Plangebiet sind rund 400 Wohnungen, ein Parkhaus sowie ein Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Tübingen geplant.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung vom 26. Januar 2023 den fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplan für das Baugebiet „Marienburger Straße“ beschlossen. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Verfahren in Form einer Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung beteiligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen.
2. Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 10. April 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Marienburger Straße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen in der Sitzung am 8. Mai 2025 aufgrund von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), § 2 Abs. 1 BauGB und § 13 a BauGB, beschlossen, für den Bereich „Marienburger Straße“ einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. In selbiger Sitzung wurde die Ergänzung der geplanten Höhenbezugspunkte und die Festsetzung zum Ausschluss von Wohnnutzung zum Entwurf des Bebauungsplans vom 14. März 2025 sowie die Fortschreibung der Begründung beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen in der Sitzung am 8. Mai 2025 den ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes „Marienburger Straße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 8. Mai 2025 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Darüber hinaus wurde ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 13. Juni 2025 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 den Bebauungsplan „Marienburger Straße" und die örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 20. Juni 2025 als Satzung beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Marienburger Straße" ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 20. August 2025 in Kraft getreten.