Direkt zum Inhalt

Lärmaktionsplan

Lärm ist für viele Menschen eines der drängendsten Umweltprobleme. In Deutschland fühlen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, belastet. Deswegen sind Maßnahmen notwendig, die schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindern oder mindern.

Im Jahr 2018 hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) eine Lärmkartierung für das Stadtgebiet Tübingen erstellt. Die klassifizierten Straßen in Stufe 1 zeigten dabei eine Belastung von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr (16.400 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden), in Stufe 2 eine Belastung von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr (8.200 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden). Ergänzend hierzu kartierte die Landesanstalt im Auftrag der Stadtverwaltung im Stadtgebiet alle Straßen mit mehr als 6.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden.

Das Ergebnis: Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG muss die Stadtverwaltung einen Lärmaktionsplan für Tübingen erstellen. Diese Seite informiert über die rechtlichen Grundlagen, das Verfahren und den am 26. Oktober 2023 vom Gemeinderat beschlossenen Lärmaktionsplan.