Vorbereitende Untersuchungen Altstadt 2026
Während der Rahmenplanung Altstadt zeigte sich, wie dringend weiterführende Planungen und Untersuchungen in Teilbereichen der Altstadt sind. Der Gemeinderat beschloss hierfür im November 2025 eine Vorbereitende Untersuchung (VU) durchzuführen.
Vorbereitende Untersuchungen sind die Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB. Sie dienen dazu, städtebauliche Situationen zu prüfen und festzustellen, ob städtebauliche Missstände vorliegen und ob eine Sanierung notwendig und möglich ist. Gemäß § 141 Abs. 1 BauGB sind Vorbereitende Untersuchungen notwendig, „um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen“.
Sie sollen also den Sanierungs- und Veränderungsbedarf aufzeigen und schlagen Maßnahmen vor, um die Ziele der Rahmenplanung Altstadt umzusetzen und zu erreichen. Dabei werden städtebauliche Missstände aufgezeigt und Empfehlungen für die Durchführung einer Sanierung gegeben.
Wichtige Bausteine einer Vorbereitenden Untersuchung sind unter anderem die Analyse und Bewertung der baulichen und städtebaulichen Gegebenheiten sowie die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und Träger öffentlicher Belange. Darauf werden Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele formuliert und schließlich Empfehlungen zur Verfahrensauswahl und Abgrenzung eines förmlichen Sanierungsgebietes gegeben.
Im Zeitraum 26. Januar bis 15. Februar 2026 findet eine schriftliche Eigentümerbefragung im Untersuchungsbereich statt. Im gleichen Zeitraum werden auch Bewohnende und Gewerbetreibende in einer Onlineumfrage befragt. Die betroffene Öffentlichkeit wird bis April 2026 beteiligt.
Wenn die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung vorliegen, entscheidet der Gemeinderat im Sommer / Herbst 2026 über die Ausweisung eines Sanierungsgebiets und die Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung. Dafür ist es wichtig, alle städtischen Projekte mit ihren finanziellen Bedarfen zu priorisieren. Ob ein Antrag gestellt werden soll, ist derzeit noch offen.
Weitere Informationen
Vorlage 194/2025: Einleitungsbeschluss über vorbereitende Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet Altstadt