Welche alternativen Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten gibt es für Fahrzeuge über sechs Tonnen?
Fahrzeuge, die mehr als sechs, aber unter 7,5 Tonnen wiegen, können bis 10.30 Uhr über die Altstadt in das Wohngebiet Neckarhalde ein- und ausfahren. Für alle Fahrten mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen oder Fahrten, die nach 10.30 Uhr nötig sind, ist für die Altstadt eine Sondergenehmigung erforderlich, die per E-Mail an alleenbruecketuebingen.de beantragt werden kann. Ausfahren können die Fahrzeuge über sechs Tonnen jederzeit über die Rappenberghalde in Richtung Hirschau. Für PKWs ist diese Ausfahrt gesperrt. Der Campingplatz ist weiterhin für Fahrzeuge unter sechs Tonnen erreichbar.