Ausstellen in der Kulturhalle
Tübinger Künstlerinnen und Künstler können die Kulturhalle für Ausstellungen nutzen. Die Überlassung beträgt etwa vier Wochen und ist in der Regel kostenlos. Die Künstlerin oder der Künstler übernimmt die Ausstellungsgestaltung, die Werbung, die Hängung der Kunstwerke und die Aufsicht während der Öffnungszeiten (in der Regel an drei bis vier Tagen pro Woche).
Der Fachbereich Kunst und Kultur vergibt einen Zuschuss für Gestaltung und Druck von Plakaten und Einladungskarten. Außerdem werden die Plakatierung an städtischen Einrichtungen, der Versand der Einladungen und Unterstützung bei der Vernissage übernommen.
Über die Vergabe entscheidet einmal jährlich eine fünfköpfige Fachjury. Bewerbungen per Post sollten bis zum 15. Mai des Vorjahres der gewünschten Ausstellung eingereicht werden. Die Bewerbung sollte eine Vita, ein Konzept sowie Arbeitsproben oder Abbildungen der Kunstwerke enthalten. Digitale Bewerbungen werden nur in PDF-Format entgegengenommen. Alle Unterlagen müssen in dem Fall zu einer Gesamtdatei zusammengefasst werden.
