Kfz-Stellplatzsatzung - Änderung
Mit der örtlichen Bauvorschrift über die Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Gebäude mit mindestens einer Wohnung (Kfz-Stellplatzsatzung) soll die nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg bestehende Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen eingeschränkt werden.
Verfahrensstand
Die geänderte Kfz-Stellplatzsatzung ist in Kraft getreten.
1. Einleitung des Verfahrens
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die Verwaltung damit beauftragt, die Kfz-Stellplatzsatzung zu überarbeiten und das Satzungsänderungsverfahren einzuleiten.
2. Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 den Entwurf der Änderung der Kfz-Stellplatzsatzung gebilligt und nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung sind seit dem 16. August 2025 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 29. September 2025 die geänderte Kfz-Stellplatzsatzung beschlossen.
4. Inkrafttreten
Die geänderte Kfz-Stellplatzsatzung ist mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt am 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.