Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg“ sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die geordnete und zielgerichtete bauliche Weiterentwicklung des Universitätsklinikums am Standort Schnarrenberg geschaffen und eine langfristig leistungsfähige medizinische Versorgung gesichert werden.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 16. Oktober 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung finden von Mittwoch, 29. Oktober 2025, bis einschließlich Montag, 1. Dezember 2025, statt. Bitte beteiligen Sie sich mit dem Online-Formular oder per E-Mail an stadtplanung@tuebingen.de.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Universitätskliniken Berg" mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 14. Mai 2020 vom Gemeinderat der Universitätsstadt gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 24. Juli 2020 abgeschlossen.
Aufgrund des sehr langen Neuordnungs- und Entwicklungszeitraums des Plangebiets ist eine Aufteilung und Fortführung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Universitätsklinikum Berg“ in Teilbebauungsplänen erforderlich. Der Bebauungsplan „Neue Medizinische Klinik“ wird als solcher Teilbebauungsplan weitergeführt.
2. Veröffentlichung im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung
Beteiligungsunterlagen Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
- Öffentliche Bekanntmachung vom 22. Oktober 2025
- Gemeinderatsvorlage 181/2025
- Entwurf zeichnerischer Teil vom 22. August 2025
- Entwurf Textteil vom 22. August 2025 und Verfahrensvermerke
- Entwurf Begründung vom 22. August 2025
- Umweltbericht, Bestandsplan und Grünordnungsplan vom 22. August 2025
- Städtebaulicher Entwurf
- fachgutachterliche Stellungnahme Analyse der Kaltluftverhältnisse
- Schalltechnische Untersuchung
- Geotechnischer Bericht
- Bodenschutzkonzept
- Entwässerungskonzeption
- Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung
- Hinweise zu Datenschutz und DIN-Vorschriften
3. Satzungsbeschluss
folgt.
4. Inkrafttreten
folgt.
